Bericht im Hilpoltsteiner Kurier Nr.140, 21.Juni 2022, Seite 8:
Frankfurt/Oder – In einem fast ein Jahr dauernden Prozess hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder einem Imker Schadenersatz für seinen mit Glyphosat verunreinigten Honig zugesprochen. Eine Zivilkammer des Gerichts gab gestern der Klage des Mannes statt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das beklagte landwirtschaftliche Unternehmen muss dem Brandenburger Imker Sebastian Seusing nun 14544 Euro zahlen. Dieser sei mit seiner Klage „voll umfänglich durchgedrungen“, sagte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah demnach in der Kontamination des Honigs mit Glyphosat eine Eigentumsverletzung. Das Agrarunternehmen, welches das Pflanzenschutzmittel auf der Fläche neben den Bienenkästen versprühte, beging nach der Einschätzung des Gerichts eine rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung. Dem Sprecher zufolge betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Bienenkästen Seusings für jedermann weitgehend sichtbar aufgestellt waren. Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob ein konventionelles Unternehmen immer mit Bienenflug rechnen muss.
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